- Unterlassung und/oder Beseitigung von Verletzungshandlungen
- Zahlung eines angemessenen Lizenzentgeltes sowie Schadenersatz
- Urteilsveröffentlichung
Nach dem Urheberrechtsgesetz sind beispielsweise Texte, Grafiken, Fotos, Musikkompositionen sowie Filme geschützt. Hierbei gilt es einerseits, eigene Urheberrechte von unbefugter Nutzung und Verwertung zu schützen, andererseits bei der Gestaltung etwa von Websites, Schriftstücken, Artikeln oder sonstigen Texten keine fremden Urheberrechte zu verletzen.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung und fachlichem Know-how, biete ich Ihnen eine umfangreiche Expertise für Ihre urheberrechtlichen Themen.